SozialR · 28. September 2023
Lange erwartet - viele Verfahren sind in Anbetracht der anstehenden Entscheidung "auf Eis" gelegt worden - jetzt ist es klar:
SozialR · 20. Dezember 2022
Nun ist es amtlich: Das Bürgergeld kommt zum 01.01.2023. Im Bundesgesetzblatt vom 20.12.2022 kann man sich die umfangreichen Änderungen anschauen. Besser wird es durch den neuen Namen nicht unbedingt - da gibt es nach wie vor erhebliche Kritikpunkte.
SozialR · 24. November 2022
Endlich hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Eine pauschale Absenkung der existenzsichernden Leistungen in Gemeinschaftsunterkünften ist verfassungswidrig.
SozialR · 15. November 2022
Manchmal geht es ganz schnell - eine gute Idee und supertolle Kooperationspartner, die diese Idee umzusetzen helfen:
SozialR · 04. Oktober 2022
Sie verfügen über eine Duldung und bekommen Sozialleistungen? Dann bekommen Sie vermutlich zu wenig Geld vom Sozialamt. Nachzahlungen von 600 Euro bis 3.000 Euro sind keine Seltenheit, denn die Sozialämter machen oft jahrelang alles falsch – zu Ihrem Nachteil.
So kann es laufen - für den Kreis Nordfriesland und alle anderen - die sich EU-Ausländer "vom Hals" schaffen wollen. Denn regelmäßig versuchen Ausländerbehörden, EU-Ausländern das Recht auf Freizügigkeit zu entziehen, weil diese entweder ihren Job verloren haben oder nur einen Job für wenige Stunden gefunden haben. Und damit besteht dann in der Regel kein Anspruch auf Sozialleistungen.
Die Frage, wann der elektronische Rechtsverkehr durch eine Behörde eröffnet ist, beschäftigt alle Gerichtszweige. Die Frage ist bedeutsam für die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels. Denn weist die Behörde, obwohl der elektronische Rechtsverkehr eröffnet ist, in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht drauf hin, gilt für die Einlegung des Rechtsmittels die Jahresfrist.
Warum klappt das einfach nicht mit den Städten und Kreisen, die für die Asylbewerberleistungen zuständig sind? Das möchte man fragen, wenn man feststellt, dass nahezu jeder Leistungsbescheid falsch ist:
Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen in Gemeinschaftsunterkünften oder von der Stadt angemietetem Wohnraum - eigentlich kann da doch leistungsrechtlich nichts schiefgehen - denkt man.
SozialR · 16. Dezember 2021
Immer wieder ein heißes Eisen ist die sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft. Gemeint ist damit die über einen gewissen Zeitraum schwankende Personenzahl in der Bedarfsgemeinschaft, weil beispielsweise Kinder sind wechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen aufhalten.