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BVerfG: Keine pauschale Absenkung der existenzsichernden Leistungen in Gemeinschaftsunterkünften

Endlich hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt:

Eine pauschale Absenkung der existenzsichernden Leistungen in Gemeinschaftsunterkünften ist verfassungswidrig.

In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag zur Entscheidung 1 BvL 3/21 vom 19.10.2022 arbeitet das Gericht nachvollziehbar heraus, dass Alleinstehende oder Alleinerziehende Leistungsbezieher in Gemeinschaftsunterkünften eben nicht mit allen anderen Bewohnern der Unterkunft gemeinsam wirtschaften. Jedenfalls gäbe es dafür keine Datengrundlage, die eine Absenkung der Regelbedarfe rechtfertige.

Auch wenn sich diese Entscheidung konkret nur auf Leistungsempfänger bezieht, die bereits länger als 18 Monaten im Bundesgebiet leben, ist davon auszugehen, dass auch die Bezieher der niedrigeren Leistungen nach § 3 AsylbLG einen Anspruch auf die vollen Regelleistungssätze haben.

Darum gilt jetzt erst recht:
Die Bescheide aus 2021 und 2022 mit Überprüfungsanträgen - oder, soweit möglich - mit Widersprüchen anfechten.