Endlich mal eine gute Nachricht!
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.10.2022 (Az BVerwG 1 C 9.21) per Urteil entschieden, dass die Ausstellung eines Reisepasses durch die deutsche Ausländerbehörde nicht verweigert werden darf, weil der Flüchtling die von seinem Heimatland verlangte "Reueerklärung" nicht unterzeichnet.
In der Pressemitteilung heißt es dazu:
"Die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat darf ihm gegen seinen plausibel bekundeten Willen auch dann nicht abverlangt werden, wenn sich – wie vom Berufungsgericht festgestellt – die Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung dadurch nicht erhöht und das Strafmaß gegebenenfalls sogar verringert."
Das heißt: Liebe Flüchtlinge aus Eritrea - es ist jetzt der Moment einen Reisepass bei der Ausländerbehörde zu beantragen!