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Die Hatz auf EU-Bürger

Eigentlich hatte ich gedacht, dass alle dazu gelernt haben - auch die Jobcenter und die Stadt Kiel.

Aber dem scheint nicht so zu sein.

Denn aktuell erreichen mich Bescheide der Stadt Kiel, mit denen festgestellt wird, dass slowakischen EU-Bürgern ihr Freizügigkeitsrecht abgesprochen wird.

Das liest sich dann so:

"Das Jobcenter hat mitgeteilt, dass Sie Sozialleistungen beziehen"

"Wir können bei Ihnen keine erwerbswirtschaftliche Beschäftigung feststellen, da Sie kein einziges
Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen konnten. Wir nehmen an, dass von Ihnen das Ziel verfolgt wird, den Bedarf vollständig durch staatliche Sozialleistungen zu decken. Sie nehmen die Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland in unangemessener Weise in Anspruch, weil Sie die Voraussetzungen der Freizügigkeit nicht erfüllen. Es muss angenommen werden, dass Sie nie die Absicht hatten, jemals finanziell unabhängig zu sein."

Wie bitte? Der Familienvater hat fortlaufend gearbeitet. Ja, es sind nur befristete Arbeitsverträge - aber das ist vollkommen unschädlich.

3 der 4 Kinder gehen zur Schule - das jüngste Kind ist noch keine 2 Jahre alt.

Die Mitarbeiter der Stadt Kiel sollten ihre "Hausaufgaben" machen. Denn die Rechtslage ist klar. Das Freizügigkeitsrecht kann nicht entzogen werden, egal, ob der Familienvater aktuell Arbeit hat oder nicht.

Und dass er Arbeit hat, weist er fortlaufend dem Jobcenter nach.

Und Ihr, liebes Jobcenter Kiel, solltet Euer Handeln überdenken. Denn wider besseres Wissen habt Ihr nur Teilinformationen an die Stadt Kiel weitergeleitet. Euch liegen Schulbescheinigungen, Arbeitsverträge und all diese Sachen vor, die unstreitig ein Freizügigkeitsrecht bestehen lassen.

Ihr dürft davon ausgehen, dass das Folgen haben wird.