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Asylbewerberleistungen - Fehler ohne Ende

Warum klappt das einfach nicht mit den Städten und Kreisen, die für die Asylbewerberleistungen zuständig sind? Das möchte man fragen, wenn man feststellt, dass nahezu jeder Leistungsbescheid falsch ist:

Im Kreis Segeberg ist die Umstellung von den niedrigen Asylbewerberleistungen nach § 3 auf die "normalen" Asylbewerberleistungen nach § 2 AsylbLG Glückssache. Der Kreis Segeberg hat da eine ganz eigene Vorstellung: Wer kein dauerhaftes Bleiberecht hat, der wird unter Heranziehung fadenscheiniger Argumente quasi sanktioniert - bekommt also die geringeren Leistungen.

Daneben wird natürlich bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden fast immer die niedrigere Regelbedarfsstufe gewährt.

Und mit den Stromkosten läuft es auch regelmäßig falsch.

Besser sind aber auch kaum alle anderen Städte und Kreise. Asylbewerberleistungsbeziehern werden regelmäßig die zustehenden Leistungen vorenthalten.

Warum ist das so?

Die Menschen haben Angst - und die Heerscharen ehrenamtlicher Helfer haben von dem Thema Sozialleistungen auch keine Ahnung.

Dabei ist es denkbar einfach:

Bescheid einscannen und zur Durchsicht übersenden - und schon erhalten Sie die verlässliche Auskunft, ob die Höhe der Asylbewerberleistung stimmt.

Ein Kostenrisiko besteht nicht, weil Leistungsbezieher Anspruch auf Beratungshilfe und (im Klageverfahren) Prozesskostenhilfe haben.