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Geschwister - Haushaltsgemeinschaft statt Bedarfsgemeinschaft

Das Jobcenter Pinneberg muss zur Zeit ziemlich viel Einstecken. Vergeht eigentlich kaum eine Woche, in dem es in einem Eilverfahren vor dem SG Itzehoe nicht die Segel streichen muss.

Woran liegt das? Mangelnde Kompetenz oder Absicht?

Ich denke, es liegt nicht an mangelnder Kompetenz, sondern eher daran, dass das JC Pinneberg derzeit versucht, gerade die Flüchtlingsfamilien "kurz" zu halten.

 

Ein Beispiel:

Erwachsene Geschwister wollen gemeinsam eine Wohnung beziehen - wohnen derzeit in zugewiesenen Notunterkünften.

Das JC behauptet "Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft - daher gilt für Euch die Personenanzahl als Grundlage für die entsprechende Mietobergrenze"

 

Falsch - denn Geschwister sind keine Bedarfsgemeinschaft, solange sie nicht mit den Eltern als Familie miteinander leben. Sie bilden vielmehr nur eine Haushaltsgemeinschaft.

Und dann gilt:

„Lebt ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, sondern in einer bloßen Wohngemeinschaft, ist bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach der Produkttheorie allein auf ihn als Einzelperson abzustellen.“

 

BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06 R

 

Das Anerkenntnis des Jobcenters kam in dem Verfahren sehr schnell - es bedurfte nicht einmal des Hinweises des Gerichts.

 

Ein sicherer Hinweis dafür, dass die Kollegen in Pinneberg sehr wohl wissen, was der Rechtslage entspricht.