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Neue Mietobergrenze (MOG) für Kiel veröffentlicht

Kurz vor Jahresende ist tatsächlich ein kleines Wunder geschehen:

Das Jobcenter Kiel veröffentlich auf seiner Seite die angeblich ab dem 01.01.2018 geltende neue Mietobergrenze.

 

Diese sieht wie folgt aus:

Personenzahl qm MOG seit 01.12.2014 MOG ab 01.01.2018 ? Veränderung

1

bis 50 342,50 Euro 361,00 Euro + 18,50 Euro

2

50-60 411,00 Euro 411,00 Euro + 0,00 Euro
3 60-75 510,00 Euro 533,00 Euro + 23,00 Euro

4

75-85 628,50 Euro 642,00 Euro + 13,50 Euro

5

85-95 702,50 Euro 728,00 Euro + 26,00 Euro

6

95-105 776,00 Euro 802,00 Euro + 26,00 Euro

7

105-115 850,00 Euro 876,00 Euro + 26,00 Euro

Was fällt auf?

Natürlich kann die Mietobergrenze nicht erst ab dem 01.01.2018 gelten, sondern müßte bereits seit dem 01.12.2016 angewendet werden. Denn seit diesem Tag gab es keine Mietobergrenze mehr, die auf einem gültigen Mietspiegel beruhte.

 

Wie auch in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass die neue Mietobergrenze keinen Bestand haben wird, da jedenfalls bei Neuanmietungen die Grenzen weit weg von jeder Lebensrealität sind.

 

Und darum gilt auch weiterhin:

Alle Leistungsbescheide, die die Kosten der Unterkunft nicht vollständig anerkennen, mit einem Widerspruch anfechten.

Bescheide aus 2016 (nur noch heute) und 2017 können und sollten mit einem Überprüfungsantrag angefochten werden.