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Sozialrecht - Laßt Profis ran!

Mir sträuben sich die Haare - und das fast jeden Tag:

 

Da bekomme ich, manchmal eher zufällig, manchmal, weil das Geld der Betroffenen überhaupt nicht ausreicht, die Leistungsbescheide SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungen in die Hände und falle aus allen Wolken.

Gutmeinende Ehrenamtler haben sich um alles gekümmert. Sie nehmen Bescheide entgegen, schreiben mit den Behörden hin und her und akzeptieren schließlich die Rechtsauffassung der Behörde.

 

Dabei ist schon bei erster Durchsicht zu erkennen, dass die Kosten der Unterkunft nur unzureichend übernommen werden, angeblich erzieltes Einkommen angerechnet wird, obwohl es nicht existiert oder Eingliederungsbescheide erlassen werden, die den zukünftigen Studenten unter Aufgabe seines Minijobs zu einem Vollzeitjob zwingen soll.

 

Frage: Warum wird kein sachgerechter Widerspruch eingelegt, nicht geklagt, kein Eilverfahren angestrengt.

Antwort: Das wird schon richtig sein, was der Leistungsträger da gemacht hat!?

 

Sorry, aber so geht das nicht!

Sobald irgendwelche Kosten (z.B. der Unterkunft, oder Mehrbedarf für warmes Wasser durch Strom) nicht voll übernommen werden, kann man prinzipiell davon ausgehen, dass der Bescheid falsch ist.

Einkommen werden angerechnet, die nicht zugeflossen sind - der Bescheid ist falsch.

Es wird eine Erstausstattung nicht gewährt - der Bescheid ist falsch

usw......

 

Die gutgemeinte Hilfe kann in diesen Fällen ein echter Fehler sein, der die Betroffenen viel Geld kostet.

Und - ja, Rechtsanwälte kosten Geld, aber im Sozialrecht wird, anders als im Asylrecht, durchaus Prozesskostenhilfe gewährt.

 

Liebe Ehrenamtler: Sie haben noch bis Ende 2017 die Möglichkeit, Ihre Fehler aus 2016 zu korrigieren. Denn bis dahin können entsprechende Überprüfungsanträge gestellt werden.

 

Also auf zu Menschen, die sich mit der Materie auskennen!