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Angemessene Miete im Kreis Nordfriesland

Spätestens, wenn Flüchtlinge eine Wohnung anmieten wollen, stellt sich die Frage:
Wie teuer darf diese Wohnung sein?
Das ist insbesondere im Kreis Nordfriesland interessant, weil dort der Kreis eine Angemessenheitsgrenze aufgestellt hat, die einer Überprüfung nicht standhält.

Das vom Kreis zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten aufgestellt Konzept wurde bereits im Mai 2016 durch das Landessozialgericht in Schleswig gekippt. Und die Nichtzulassungsbeschwerde des Kreises verlief erfolglos.

 

Damit gilt:
Die angemessenen Kosten der Unterkunft bestimmen sich nach dem Wohngeldgesetz zzgl eines Zuschlages von 10 %.

Für alle Bereiche (außer Föhr und Amrum) ergibt sich damit ein deutlicher Unterschied zwischen den vom Kreis anerkannten Kosten und den tatsächlich angemessenen Kosten.

Sylt sticht ganz besonders heraus. Hier macht der Unterschied zwischen anerkannten und tatsächlich angemessenen Unterkunftskosten 200 bis 300 Euro je nach Familiengröße aus.

  1 P 2 P 3 P 4 P 5 P 6 P

Kreis NF seit

April 16

 368 € 388 € 451 € 616 € 894 € 989 €

WoGG ab

Januar 16

574,20 € 696,30 € 828,30 € 966,90 € 1.104,40 € 1.243 €

Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden im gesamten Kreis unzureichend berücksichtigt.

Hier sehen Sie, welche Kosten tatsächlich angemessen sind:
MOG Kreis Nordfriesland

 

Die Unterschiede sind enorm. Flüchtlinge brauchen ganz dringend Unterstützung, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Widersprüche, Eilverfahren und Klage haben ausgezeichnete Erfolgsaussichten.