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Teilabschlussmitteilung - Was soll das?

Reihenweise erhalten Menschen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverbot derzeit "Teilabschlussmitteilungen", die zu erheblicher Unruhe führen.

Was bedeutet das? Hat das Gericht meine Klage abgewiesen? Werde ich jetzt doch abgeschoben?

Keine Sorge - es ist überhaupt nichts Neues passiert.

Diese Teilabschlussmitteilung ist eher so etwas, wie die Anleitung für Jobcenter oder sonstige Institutionen, die die Flüchtlinge noch immer vertrösten oder abweisen und Papiere vorgelegt bekommen wollen, die die Betroffenen einfach noch nicht haben.

Das Schreiben bedeutet einfach: Ab dem Monat nach Zugang des BAMF-Bescheides haben die Betroffenen Anspruch auf Jobcenter-Leistungen. Denn mit der Zustellung ist die Entscheidung auf subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot für die betroffene Behörde unanfechtbar.

Der Flüchtling, der klagt, kann nur mehr bekommen, nicht jedoch weniger!

Also: Zettel zu den Dokumenten legen und bei Bedarf bei Behördenbesuchen mitnehmen.